Rahmen & Kosten

Erstgespräch

Ein Termin findet nach telefonischer Vereinbarung statt. Im telefonischen Erstkontakt stehe ich für all Ihre Fragen zur Verfügung und gebe Ihnen Informationen über meine Arbeitsweise, – methoden und den Ablauf.

Das Erstgespräch findet immer statt, unabhängig welche Leistung Sie in Anspruch nehmen möchten. Sie schildern mir Ihr Anliegen und können sich einen Eindruck verschaffen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Ich wäge zudem ab, ob meine Arbeitsweise für Ihr Anliegen und ggf. Therapieziele sinnvoll und ziellführend ist und welche (therapeutischen) Maßnahmen ergriffen werden können.

Nach dem Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam die weiteren Schritte, abhängig von Ihrem persönlichen Thema.

Honorar

Die Dauer einer Einzelberatung und psychotherapeutische Einzelsitzung ist in der Regel zwischen 50-60 Minuten und es fällt ein Honorar von 90€ je Sitzung an. Bei einem Coaching von 50 Minuten beträgt das Honorar 120€ und für eine Paarberatung/ therapie von 90 Minuten berechne ich 140€.

Selbstverständlich nehme ich mir auch mehr Zeit, wenn es situativ erforderlich ist.

Für das Erstgespräch stelle ich bei Einzelberatung/therapie 70€, Coaching 85€ und bei Paarberatung/-therapie 100€ in Rechnung. Gemäß §19 UstG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

Meine Beratungs- und Therapiearbeit ist eine Leistung für Sie als Selbstzahler*in.

Für Beratungen, d.h. Hilfestellungen zur Aufarbeitung und Überwindung psychosozialer Konflikte ohne Krankheitswert außerhalb der Heilkunde, übernehmen Krankenkassen bislang keine Kosten.

Die Gestalttherapie gehört, anders als beispielsweise in Österreich und der Schweiz, in Deutschland nicht zu den kassenzugelassenen Verfahren. Mit Einführung des Psychotherapiegesetzes 1998 wurden von allen Psychotherapieverfahren bisher die Psychoanalyse, die tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie und die Verhaltenstherapie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Dies ist der Grund, warum man in der ambulanten Praxis die Psychotherapieverfahren, die bislang nicht kassenärztlich zugelassen sind, aus eigener Tasche zahlt.

Falls Sie jedoch eine private Zusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung haben, können Sie bei dieser eine Kostenerstattung erfragen bzw. beantragen. Ich rechne über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.

Paartherapie hingegen ist keine Psychotherapie im Sinne einer Heilbehandlung und damit keine Kassenleistung. Sie wird auch nicht von privaten Krankenkassen erstattet.

Nehmen Sie Coaching in Anspruch, wird die Leistung von Ihnen ebenfalls privat bezahlt.

Gründe für den Weg als Selbstzahler

Sie bekommen direkt und zeitnah einen Beratungs- oder Therapietermin.

Sie tun aktiv etwas für Ihr seelisches Gleichgewicht, können Dysbalancen vorbeugen, auch sich von seelisch nicht mehr tragbaren Zuständen entlasten.

Sie können die Abfolge der Beratungs- und Therapietermine Ihren zeitlichen und persönlichen Bedürfnissen anpassen.

Sie haben keine Meldepflicht bei Krankenkassen oder Versicherungsabschlüssen.